AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle zwischen Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon und dem Auftraggeber geschlossenen
Verträge ausschließlich. Entgegenstehende
oder von diesen AGB abweichende Bedingungen
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon hätte deren Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon und dem Auftraggeber
zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der Belinda Abrioux, atelier eli-ikon erteilte
Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand
ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen
Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten
an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften
des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon, wie insbesondere Entwürfe,
Reinzeichnungenund das in Auftrag gegebene Werk
insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen
Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn
die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich
geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der
erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG),
nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon dürfen dessen Arbeiten sowie das
Werk einschließlich der Urheberbezeichnung
weder im Original, noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes
oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten
dazu sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und
den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang
verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags
nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon räumt dem
Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
(Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte
ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt,
es sei denn, Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich
abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der
Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen
Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte
an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Belinda Abrioux, atelier eli-ikon.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung
getroffen wird, ist Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung,
in Veröffentlichungen über das Werk und/oder
der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und
Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu
benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf
Urheberbenennung kann Belinda Abrioux, atelier
eli-ikon zusätzlich zu dem für die Designleistung
geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe
von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels
einer Vereinbarung des dafür angemessenen
und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt
das Recht von Belinda Abrioux, atelier eli-ikon unberührt,
bei einer konkreten Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des
Auftraggebers aus technischen, gestalterischen
oder anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar
und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn,
dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche
Zustimmung von Belinda Abrioux, atelier
eli-ikon nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe,
Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von
Belinda Abrioux, atelier eli-ikon formale Schutzrechte
wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur
Eintragung anzumelden.

2.10. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon bleibt berechtigt,
die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen
Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige
Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem
Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz,
Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit
für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung
des Honorars nach den Honorarempfehlungen
des BDG – Berufsverband der Deutschen KommunikationsBelinda
Abrioux, atelier eli-ikon e.V.,
Mohrenstraße 63, 10117 Berlin.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des
Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung
des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende
Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein
Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte
des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die
Ausführung eines Auftrags über einen längeren
Zeitraum, so kann Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten
Aufwand verlangen.

3.4. Sämtliche Honorare sind Bruttobeträge, zahlbar
(entsprechend der Kleinunternehmerregelung) ohne
Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche
Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen,
wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung
oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung
und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von
Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen
(Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung
und anderes) nach Zeitaufwand gesondert
berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten
oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende
technische Nebenkosten (z.B. für Modelle,
Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind
vom Autraggeber zu erstatten.

4.3. Der Auftraggeber erstattet Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon die Kosten und Spesen für
Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks
Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der
Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach
deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten
sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und
Nebenkosten sind evtl. Nettobeträge, die zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für
die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der
Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich
sind, nimmt Belinda Abrioux, atelier eli-ikon im
Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon hierzu die entsprechende schriftliche
Vollmacht erteilen.

5.2. Soweit Belinda Abrioux, atelier eli-ikon auf
Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall
Fremdleistungen im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber
verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die
zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber
stellt Belinda Abrioux, atelier eli-ikon im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten,
insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus
dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers;
Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon alle Unterlagen, die für die
Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig
und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu
stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos,
Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen
bei der Auftragsausführung, die auf
die verspätete oder nicht vollständige Übergabe
solcher Unterlagen beruhen, hat Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung
aller Unterlagen, die er Belinda Abrioux, atelier
eli-ikon zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der
Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm
gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber
nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die
Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so
stellt der Auftraggeber Belinda Abrioux, atelier eliikon
im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.

6.3. Für Belinda Abrioux, atelier eli-ikon besteht im
Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem
Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des
Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen,
die der Auftraggeber während oder nach der
Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon ist nicht
verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten
(z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen
usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des
Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die
Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber
zu vergüten.

7.2. Stellt Belinda Abrioux, atelier eli-ikon dem
Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung,
so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang
genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen
an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit
Einwilligung von Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern,
Dateien und Daten trägt unabhängig vom
Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und
Daten, die bei der Datenübertragung auf das System
des Auftraggebers entstehen, haftet Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon nicht.

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und
Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung
gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung
gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte
übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate
nach Lieferung unbeschädigt an Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr
und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung
oder Verlust hat der Auftraggeber die
Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der
Originale notwendig sind. Belinda Abrioux, atelier
eli-ikon bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen
weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes
(Produktionsbeginn) sind Belinda Abrioux, atelier
eli-ikon Korrekturmuster vorzulegen.
Falls sie diese nicht selbst in Produktion gibt.

9.2. Die Produktion wird von Belinda Abrioux, atelier
eli-ikon nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber
vereinbart ist. Für diesen Fall ist Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon berechtigt, erforderliche
Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen
und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen
zu geben. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon haftet
für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach
Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen
der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon eine angemessene Anzahl
einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10
Stück unentgeltlich zu überlassen, die Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon auch im Rahmen seiner
Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung; Haftung

10.1. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon haftet für
Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
einer Vertragspflicht, die für die Erreichung
des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist
(Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für
welche Belinda Abrioux, atelier eli-ikon auch bei
leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon aufgrund einer Pflichtverletzung
verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für
diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk
unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen
und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen
zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend
gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei
Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt
das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung
erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der
Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung
für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit
von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens
haftet Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Belinda
Abrioux, atelier eli-ikon an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
vergibt, tritt Belinda Abrioux, atelier eli-ikon
hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-,
Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche
aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung
gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber
ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer
Inanspruchnahme des Belinda Abrioux, atelier
eli-ikons zunächst, die abgetretenen Ansprüche
gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon haftet
nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit
des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der
Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten,
die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt.
Belinda Abrioux, atelier eli-ikon ist nicht verpflichtet,
Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige
Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu
veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der
Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst
und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon haftet nicht
für die rechtliche, insbesondere die urheber-,
geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche
Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung
des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der
Entwürfe. Belinda Abrioux, atelier eli-ikon ist lediglich
verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen,
soweit diese Belinda Abrioux, atelier eli-ikon bei
der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist D-56864 Bad
Bertrich.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand ist Amtsgericht Cochem,
sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der
Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört oder der Auftraggeber juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat. Belinda Abrioux,
atelier eli-ikon ist auch berechtigt, am Sitz des
Auftraggebers zu klagen.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz
oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 22.03.2018